- Die SecuPart GmbH -
Ihr kompetenter 24h-Partner für Schädlingsbekämpfung in und um Stadtilm
Sie haben Marder auf Ihrem Gelände oder gar in Ihrem Haus?
Kleininsekten wie Fliegen oder anderes Ungeziefer haben sich bei Ihnen ausgebreitet und verunreinigen Ihre Lebensmittel?
Am Balkon existiert ein Wespennest?
Marder, Kakerlaken, Wanzen, Ratten, Wespen, Silberfische oder Ameisen - Es gibt viele Gründe nach einem Kammerjäger in der Nähe von Stadtilm zu rufen.
Und wenn man sie bemerkt ist es in den meisten Fällen schon zu spät das Problem selbst zu lösen. Insbesondere die Populationen von Ratten oder Wanzen wachsen bereits in ihren Verstecken rapide und sollten schnellstmöglich zurückgedrängt werden um Ihre Gesundheit zu bewahren und/oder die betroffene Bausubstanz vor teuren Folgeschäden zu schützen.
Aufgrund unseres Notdienstes und unseres Netzwerks an Schädlingsbekämpfern für Stadtilm sind wir auf schnellstem Wege bei Ihnen um das Ungezieferproblem zu beseitigen.
Rufen Sie uns einfach jederzeit an über unsere 24h-Service-Hotline 0175 - 841 46 11 oder informieren Sie uns über unser Kontaktformular und wir helfen Ihnen in Stadtilm schnell, diskret und professionell.
Meistens ist der Schädlingsbefall doppelt unerfreulich - Sie können schädlich sein für das eigene Wohlbefinden, einem aber auch peinlich sein vor Nachbarn. Darum ist es unseren Kammerjägern ein Anliegen Ihnen in Stadtilm nicht nur schnell und professionell, sondern auch möglichst diskret zu helfen.
Unsere Kammerjäger sind für Unbeteiligte oder Kunden normalerweise nicht als Schädlingsbekämpfer zu identifizieren - Die Firmenfahrzeuge tragen keine kompromittierenden Werbeaufdrucke und auch die Mitarbeiter selbst sehen aus wie ganz normale Handwerker. Trotzdem verfügen sie selbstverständlich über die nötigen Kniffe um Ihren Schädlingsbefall so schnell und effizient wie möglich und absolut professionell zu bekämpfen. Dabei ist es nicht von Belang um welche Art des Befalls es sich handelt - Ganz gleich ob Ratten, ein Wespennest, Kleininsekten oder anderes ungewolltes Getier.
Wir sind jederzeit unter der Servicenummer 0175 - 841 46 11 und über unser Kontaktformular zu erreichen um Ihnen kurzfristig zu helfen oder einen Termin in Stadtilm zu vereinbaren.
Wenn es machbar ist nutzen unsere Mitarbeiter und die unserer Kooperationspartner in Stadtilm zur Eindämmung der Schädlingspopulation nur nicht umweltschädliche Methoden ohne Chemie wie etwa Schlag- und Lebendfallen, Köderstationen oder vergleichbare Mittel - Natürlich immer auf die Art Ihres Ungeziefers angepasst.
Nur in seltenen Situationen und wenn negative Folgen für alle ausgeschlossen werden können, greifen wir zu chemischen Hilfsmitteln um des Befalls Herr zu werden. Auf jeden Fall informieren unsere Profis, welche Mittel genutzt werden und was Sie nach der Bekämpfung eventuell noch zu beachten haben.
Ein wichtiger Teil der Schädlingsbekämpfung ist die Nachhaltigkeit der durchgeführten Arbeit des Kammerjägers. Es ist in erster Linie daher nicht nur das Ziel den aktuellen Befall einzudämmen, sondern auch dafür zu sorgen, dass die Problematik dauerhaft gelöst bleibt.
Dafür ist entscheidend nicht nur die Symptome eines Befalls zu entfernen, sondern auch die Ursachen zu evaluieren. Oft lässt sich schon durch leichte Änderungen im Wohnbereich oder der direkten und indirekten Umgebung des Befalls ein wiederkehrendes Auftreten der Schädlinge verhindern. Hierfür stehen Ihnen unsere Schädlingsbekämpfer für Stadtilm jederzeit mit ihren Tipps und Tricks beratend zur Seite.
Sehr interessante und weiterführende Informationen zum Thema Schädlingsbekämpfung und zur Vorbeugung von Schädlingsbefall in und um Stadtilm, sowie zu Pflichten und Rechten von Mieter und Vermieter bezüglich der Kosten für den Kammerjäger finden Sie in dem Artikel "Ungeziefer im Haus" (Quelle: immonet.de). Dort erfahren Sie alles über verschiedene Schädlingsarten und deren Bekämpfung.
Ein Spezialfall der Schädlingsbekämpfung ist grundsätzlich der Umgang mit Wespen. Da diese Tiere unter Artenschutz stehen, sollte beachtet werden, dass sie nur vernichtet werden dürfen, wenn eine direkte Gefahr von ihnen ausgeht, wie es beispielsweise in der Nähe von Kindern und Allergikern der Fall ist.
Im Falle, dass sie nur gelegentlich auf der Terrasse erscheinen und kein Wespennest in der Nähe ist, reicht meistens eine einfache Wespenfalle.
Noch strenger geregelt ist die Entfernung von Hornissen: Diese dürfen erst nach Beantragung einer amtlichen Erlaubnis bekämpft werden und es ist eine gesonderte Ausbildung vorgeschrieben.
Die SecuPart GmbH weist nachdrücklich darauf hin, dass wir in Stadtilm keine Außenstelle unterhalten, sondern die angebotenen Kammerjäger-Services als mobiler Dienstleister zu unserem fairen Ortstarif bieten. Neben eigenen Mitarbeitern arbeiten wir in Ausnahmesituationen auch mit regionalen Partnern zusammen, an die wir den Auftrag der gewünschten Dienstleistung dann weiter vermitteln. Im Falle eines vermittelten Kammerjäger-Auftrages können wir nicht für die Schnelligkeit, Qualität und Preise der Fremdfirmen und ihrer Mitarbeiter haften.
Alle Partner in der Region Stadtilm haben sich ebenfalls vertraglich dazu verpflichtet, nur die ortsüblichen Anfahrten zu berechnen und Sie rechtzeitig vor Auftragsbeginn über die zu erwartenen Kosten zu informieren. Haftungsansprüche sind direkt gegenüber der Kooperationsfirma vor Ort zu stellen und deshalb nicht an uns zu richten. Entnehmen Sie die Daten und die Preise des Partners bitte dem Auftragsformular, welches Sie vor Ort in Stadtilm ausgehändigt bekommen.
In der näheren Umgebung können wir uns voll und ganz auf unsere Partner des Kammerjäger Königsee und des Schädlingsbekämpfung Arnstadt verlassen.