Feuerwehren aus ganz Deutschland fordern bereits seit Jahren eine flächendeckende Einführung der Rauchmelderpflicht in Wohngebäuden. Die Hintergründe sprechen eine Sprache für sich! Jedes Jahr sterben rund 500 Menschen bei Wohnungsbränden. Eine Hauptursache für die hohen Opferzahlen ist die Tatsache, dass der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist und die giftigen Rauchgase in vielen Fällen zu einem schnellen Tod führen.
Schützen auch Sie sich vor dieser großen Gefahr! Unsere drahtlosen vernetzten Rauchmelder, auf Wunsch VdS-zertifiziert, lösen im Alarmfall nahezu gleichzeitig aus und gewährleisten somit eine zuverlässige Alarmierung aller Bewohner, bzw. Mitarbeiter in Ihrem Gebäude.
Als zertifizierter Fachbetrieb nach DIN 14676 mit langjähriger Erfahrung helfen unsere Sicherheitsexperten schnell, zuverlässig und somit auch rechtskonform bei allen Fragen zu Rauchwarnmeldern - Für Privat und Ihr Gewerbe. Zu unserem Service gehört neben der Wartung, Dokumentation, Sicht- und Funktionsprüfung von Rauchwarnmeldern, auch die fachgerechte Unterweisung von Mietern und Eigentümern des Gebäudes. Unser Unternehmen legt höchsten Wert auf geprüfte und zertifizierte Qualitätsprodukte, leistungsstarken Service, sowie eine umfassende Beratung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Unser Team hilft Ihnen in einem persönlichem Gespräch gerne weiter!
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihnen ab sofort die neuen Rauchmelder RWM 120 und RM 40 anbieten können. Für weitere Informationen erkundigen Sie sich unverbindlich bei unserem telefonischen Kundenservice oder den Außendienstmitarbeitern.
Die Rauchmelderpflicht in Deutschland unterliegt in der Regel der jeweiligen Landesbauordnung in den Bundesländern nach Vorgaben der DIN 14676 und umfasst die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Wartung in Wohngebäuden. In den meisten Fällen wurden regionale Termine für Bestandsgebäude und Neubauten mit entsprechenden Übergangsfristen festgelegt. Gerne beraten unsere Sicherheitsexperten Sie ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen an Ihrem Wohnort, wie z.B. die überwiegende Auflage, dass mindestens 1 Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren installiert sein muss, wenn dieser als Fluchtweg genutzt wird. Bis auf Sachsen, Berlin und Brandenburg wurde die Pflicht bis zum heutigen Tage in allen anderen Ländergesetzen verankert.
Trotz geänderter gesetzlicher Regelungen wird die Rauchmelderpflicht derzeit gar nicht oder nur sehr selten in Deutschland kontrolliert. Dennoch kann Ihnen im Ernstfall neben dem materiellen Schaden auch eine empfindliche Kürzung der Versicherungsleistung oder sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn durch fehlende Rauchmelder Personen zu Schaden gekommen sind. Die Sicherheitsexperten informieren Sie ausführlich zu allen offenen Fragen rund um die neue Rauchmelderpflicht und erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Sprechen Sie uns an!
Nachfolgend erhalten Sie eine Auflistung über die Entwicklung der Wohnungsbrände, sowie die Statistik der Opfer durch Brand und Rauchgase in Deutschland. Die Einführung der Rauchmelderpflicht im Jahr 2003 (als 1. Bundesland: Rheinland-Pfalz) hat demnach, wie erwartet, für eine deutliche Reduzierung der Opferzahlen gesorgt!
Um eine sehr gute Qualität für unsere Kunden zu gewährleisten, beziehen wir unsere Sicherheitskomponenten ausschließlich von führenden Herstellern, wie zum Beispiel von unserem Premiumpartner ABUS.
Fordern Sie hier unsere kostenlose Vor-Ort-Beratung an! Gerne informieren wir Sie ausführlich zum Thema Rauchmelderpflicht bei Ihnen zuhause oder in Ihrer Firma und unterbreiten Ihnen dann ein unverbindliches, auf Sie zugeschnittenes Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!