- Die Flink24 GmbH -
Ihr zertifizierter 24 Std.- Fachbetrieb für VdS-Rauchwarnmelder nach DIN 14676 in Forst
Feuerwehren aus ganz Deutschland fordern bereits seit Jahren eine flächendeckende Einführung der Rauchmelderpflicht in Wohngebäuden. Die Hintergründe sprechen eine Sprache für sich! Jedes Jahr sterben rund 500 Menschen bei Wohnungs- und Hausbränden. Eine Hauptursache für die hohen Opferzahlen ist die Tatsache, dass der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist und die giftigen Rauchgase in vielen Fällen zu einem schnellen Tod führen. Schützen auch Sie sich in Forst vor dieser großen Gefahr! Unsere drahtlosen vernetzten Rauchmelder lösen im Alarmfall nahezu gleichzeitig aus und gewährleisten somit eine zuverlässige Alarmierung aller Bewohner in Ihrem Gebäude.
Die Rauchmelderpflicht in Forst unterliegt der Landesbauordnung von Baden-Württemberg nach Vorgaben der DIN 14676 und umfasst die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Wartung in Wohngebäuden. In Bestandsgebäuden gilt die Pflicht seit 11.06.2013 mit einer Übergangsfrist bis 01.01.2015. In Neubauten gilt sie seit 11.06.2013 mit der Auflage, dass mindestens 1 Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren installiert sein muss, wenn dieser als Fluchtweg dient.
Trotz geänderter gesetzlicher Regelungen wird die Rauchmelderpflicht derzeit gar nicht oder nur sehr selten in Forst kontrolliert. Dennoch kann Ihnen im Ernstfall neben dem materiellen Schaden auch eine empfindliche Kürzung der Versicherungsleistung oder sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn durch fehlende Rauchmelder Personen zu Schaden gekommen sind. Die Sicherheitsexperten informieren Sie ausführlich zu allen offenen Fragen rund um die neue Rauchmelderpflicht in Forst und erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Sprechen Sie uns an!
Wir weisen explizit darauf hin, dass wir in Forst keine Vertretung besitzen, sondern die dargebotenen Services als mobiler Dienstleister zu unserem fairen Ortstarif anbieten. Neben eigenen Mitarbeitern arbeiten wir in Ausnahmen auch mit regionalen Kooperationspartnern zusammen, an die wir den Auftrag der gewünschten Dienstleistung dann weiter vermitteln. Im Falle eines vermittelten Auftrages können wir nicht für die Schnelligkeit, Qualität und Preise der Fremdfirmen und ihrer Mitarbeiter haften.
Alle Partner in der Region Forst haben sich ebenfalls vertraglich dazu verpflichtet, nur die ortsüblichen Anfahrten zu berechnen und Sie rechtzeitig vor Auftragsbeginn über die zu erwartenen Kosten zu informieren. Haftungsansprüche sind direkt gegenüber der Kooperationsfirma vor Ort zu stellen und somit nicht an uns zu richten. Entnehmen Sie die Daten und die Preise des Partners bitte dem Auftragsformular, welches Sie vor Ort in Forst ausgehändigt bekommen.